Ausweistyp vor der Bestellung klären

Energieausweis in Augsburg erstellen lassen

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis beruhen auf unterschiedlichen Daten. Wer Gebäudeart, Anlass und Unterlagen bereits in der Anfrage nennt, erhält schneller ein passendes und vergleichbares Angebot.

Redaktionell geprüft am 17.10.2026 anhand der am Seitenende genannten Originalquellen.

Nicht nur die Adresse übermitteln

Für eine erste Einordnung werden Anlass, Baujahr, Gebäudeart, Zahl der Einheiten, Flächen, Heizung und Modernisierungen benötigt. Bei einem Verbrauchsausweis müssen zudem geeignete Verbrauchszeiträume vollständig vorliegen.

Bei einer Eigentumswohnung wird der Ausweis regelmäßig für das gesamte Gebäude erstellt. Fragen Sie deshalb frühzeitig bei Verwaltung oder Gemeinschaft nach bestehenden Dokumenten.

Technische Bewertung oder dokumentierter Verbrauch

Beim Bedarfsausweis werden Hülle und Anlagentechnik anhand von Gebäudedaten bewertet. Beim Verbrauchsausweis fließen gemessene Verbräuche ein, die von Nutzungsverhalten und Leerstand beeinflusst werden.

Welche Variante rechtlich zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich die Auswahl begründen, bevor Sie bestellen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: was bis Ende 2026 und ab 2027 gilt

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die neuen Regeln für Energieausweise gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Für Ausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt werden, gelten noch die bisherigen Vorgaben: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Ein Verbrauchsausweis setzt bis dahin Verbrauchsdaten über drei zusammenhängende Abrechnungsjahre voraus.

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Kopplung an das Baujahr. Für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, besteht dann Wahlfreiheit, sofern jährliche Verbrauchsdaten über zwei Jahre vorliegen. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Zugleich ändern sich Berechnungsgrundlage und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Ein bereits ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Für Anzeigen ab 2027 können aber neue Pflichtangaben gelten. Wer einen Verkauf oder eine Vermietung plant, sollte deshalb klären, ob eine Ausstellung noch 2026 oder erst 2027 sinnvoller ist.

Wann der Energieausweis vorliegen muss und wie lange er gilt

  • Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing: Vorlage spätestens bei der Besichtigung
  • Immobilienanzeigen: Pflichtangaben aus dem Energieausweis müssen bereits in der Anzeige stehen
  • Nach Vertragsschluss: Übergabe des Ausweises oder einer Kopie an Käufer oder Mieter
  • Gültigkeit: zehn Jahre ab Ausstellung, sofern keine neue Ausstellung erforderlich wird
  • Neubau und wesentliche Änderungen: Ausstellung nach Fertigstellung

Was ein Energieausweis typischerweise kostet

Die Preise sind nicht gesetzlich festgelegt. Als aktuelle Orientierung nennt der ADAC für einen Verbrauchsausweis bei einem Einfamilienhaus meist etwa 50 bis 120 Euro. Für einen Bedarfsausweis mit Begehung werden häufig etwa 300 bis 500 Euro genannt.

Bei Mehrfamilienhäusern, gemischter Nutzung, fehlenden Plänen oder aufwendiger Datenerhebung kann der Preis höher liegen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Endsumme, sondern auch Ausweistyp, Begehung, Datenprüfung und Korrekturmöglichkeit.

Historische und gemischt genutzte Gebäude abgrenzen

Bei alten oder häufig umgebauten Augsburger Immobilien können Pläne, Flächen und tatsächlicher Zustand voneinander abweichen. Auch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe kann die Ausstellung komplexer machen.

Eine seriöse Fachperson benennt fehlende Daten und klärt, ob eine Begehung erforderlich ist. Prüfen Sie anschließend alle Stammdaten im fertigen Dokument.

Fristen für Verkauf und Vermietung einplanen

Der Ausweis und bestimmte Angaben werden bereits für die Vermarktung benötigt. Warten Sie nicht bis zum Notartermin oder zur Vertragsunterzeichnung, wenn Unterlagen noch beschafft werden müssen.

Der Energieausweis bewertet das Gebäude standardisiert. Für Investitionsentscheidungen ist eine weitergehende Energieberatung erforderlich.

Energieausweis im Augsburger Umland

Die Regeln gelten bundesweit gleich. Im Umland, etwa in Königsbrunn mit seinem hohen Anteil an Häusern aus den 1960er und 1970er Jahren, ist der Bedarfsausweis bis Ende 2026 wegen des Baujahrs besonders häufig vorgeschrieben. Ab 2027 entfällt diese Baujahresregel für reine Wohngebäude.

Energieberatung in Augsburg verstehen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach muss für Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis?

Bis Ende 2026, wenn kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist und Verbrauchsdaten über drei Jahre vorliegen. Ab dem 1. Januar 2027 ist er für reine Wohngebäude wählbar, sofern jährliche Verbrauchsdaten über zwei Jahre vorliegen. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude entfällt er dann.

Was ändert sich 2027 beim Energieausweis?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Regeln zu Ausweistyp, Berechnungsgrundlage und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehnjährigen Gültigkeit gültig.

Wie beantrage ich einen Energieausweis in Augsburg?

Kontaktieren Sie eine ausstellungsberechtigte Person und übermitteln Sie Anlass, Gebäudedaten und vorhandene Unterlagen.

Was ist bei einem Baudenkmal zu beachten?

Für bestimmte Gebäude können Ausnahmen gelten. Lassen Sie die konkrete rechtliche Situation prüfen.

Reichen Heizkostenabrechnungen aus?

Nur wenn ein Verbrauchsausweis zulässig ist und die Daten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Warum unterscheiden sich Angebote stark?

Ausweistyp, Datenlage, Gebäudegröße, Einheiten und Umfang der Erfassung bestimmen den Aufwand.

Was kostet ein Energieausweis in Augsburg?

Als Marktspanne nennt der ADAC für ein Einfamilienhaus meist etwa 50 bis 120 Euro für einen Verbrauchsausweis und etwa 300 bis 500 Euro für einen Bedarfsausweis mit Begehung. Das konkrete Gebäude kann einen höheren Aufwand verursachen.

Kann ich den Ausweis selbst erstellen?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, vormals Gebäudeenergiegesetz, legt fest, wer zur Ausstellung berechtigt ist.

Nächster Schritt

Finden Sie die passende fachliche Unterstützung

Vergleichen Sie Qualifikation und Leistungsumfang, bevor Sie Beratung oder Planung beauftragen.